Ich berate Sie zur energetischen Sanierung, zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und zu Fördermitteln von BEG, KfW und BAFA — und genauso zum Zustand einer Immobilie, ob beim Kauf, im Bestand oder im Erbfall. Persönlich, in Lübeck und im Hamburger Osten.
Mein Schwerpunkt liegt auf energetischer Sanierung und Förderung — daneben berate ich rund um Kauf und technischen Zustand einer Immobilie.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt Ihnen, welche Maßnahmen an Ihrem Gebäude sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge. Er ist selbst förderfähig und sichert Ihnen bei der späteren Umsetzung einen zusätzlichen Förderbonus.
Ich prüfe, welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen, stelle den Antrag und übernehme den Verwendungsnachweis nach der Umsetzung. Bei vielen Programmen ist die Einbindung eines eingetragenen Energieeffizienz-Experten Voraussetzung.
Während der Sanierung begleite ich die Ausführung fachlich: Abstimmung mit den Betrieben, Kontrolle der geförderten Maßnahmen und die Nachweise, die Ihre Förderung verlangt. Die Baubegleitung ist bei vielen Programmen selbst förderfähig.
Verbrauchs- und Bedarfsausweis nach § 88 GEG — für Verkauf, Vermietung oder zur eigenen Einordnung. Erstellung auf Grundlage einer Gebäudeaufnahme, nicht nach Schätzwerten.
Ob vor dem Immobilienkauf, für eine bestehende Immobilie oder im Erbfall in der Familie — ich schaue mir Bauzustand, Instandhaltungsbedarf und energetische Situation an und sage Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.
Über die Jahre ist ein Netzwerk aus Handwerksbetrieben in der Region entstanden. Steht nach der Beratung eine Ausführung an, nenne ich Ihnen auf Wunsch gern Ansprechpartner daraus. Die Auswahl und Beauftragung bleibt bei Ihnen.
Wer sein Haus saniert, kann für einen erheblichen Teil der Kosten staatliche Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite erhalten. Vielen Eigentümern ist das nicht bewusst — oder sie erfahren es, wenn es zu spät ist.
Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle — Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke — sowie Heizungstausch, Lüftungsanlagen und Anlagentechnik. Daneben die Planung selbst: Sanierungsfahrplan, Fachplanung und Baubegleitung sind eigenständig förderfähig.
Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter sowie Unternehmen. Für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gelten teilweise eigene Konditionen.
Der Antrag muss gestellt sein, bevor der Auftrag an den Handwerksbetrieb vergeben wird. Wer zuerst beauftragt und sich danach um die Förderung kümmert, bekommt in der Regel nichts mehr. Das ist der mit Abstand teuerste Fehler bei Sanierungen — und er lässt sich mit einem Anruf vorher vermeiden.
Bei den meisten Programmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist die Einbindung eines in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragenen Fachmanns Voraussetzung für die Bewilligung. Ich bin dort eingetragen und berate herstellerneutral — meine Empfehlungen richten sich nach Ihrem Gebäude, nicht nach einem Produkt.
Förderbedingungen, Programme und Sätze ändern sich regelmäßig. Die Angaben auf dieser Seite beschreiben das Grundprinzip und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Ob und in welcher Höhe Förderung für Ihr Gebäude infrage kommt, klären wir im kostenfreien Erstgespräch.
Ich bin Henry Knoblauch — gelernter Immobilienkaufmann, Bauingenieur (B. Eng.) und Energieeffizienz-Experte. Diese drei Blickwinkel auf dieselbe Immobilie habe ich nacheinander gelernt, und sie greifen bei fast jeder Beratung ineinander: der kaufmännische, der bautechnische und der energetische.
Seit über einer Dekade bin ich im Bereich Immobilien tätig, davon seit fünf Jahren als Gebäudeenergieberater — in dieser Zeit habe ich über 100 energetische Bauvorhaben begleitet. Sie haben einen Ansprechpartner, der das Gebäude selbst aufnimmt, selbst rechnet und selbst mit Ihnen spricht.
Schildern Sie mir Ihr Vorhaben — das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Ich melde mich in der Regel am selben oder am nächsten Werktag zurück.
E-Mail: info@immobilien-knoblauch.de
Einsatzgebiet: Lübeck und Umgebung
Angaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz)
Immobilienberatung Knoblauch
Inhaber: Henry Knoblauch
Lenschower Weg 2a
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Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Immobilienkaufmann (IHK), Bauingenieur (B. Eng.), Energieeffizienz-Experte — eingetragen in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes für Energieeffizienz und Baubegleitung. Die Berufsbezeichnungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
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